Rechnung einreichen

Heil- und Kostenplan

Wir empfehlen Ihnen immer im Vorfeld einer Behandlung einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer einzureichen. Der Versicherer prüft Ihren Heil- und Kostenplan und erteilt Ihnen eine konkrete Leistungszusage. Sollten sich Fragen aus dem eingereichten Heil- und Kostenplan ergeben, können Sie diese noch im Vorfeld der Behandlung mit Ihrem Zahnarzt besprechen.

Bonusheft

Bei einigen Versicherern müssen Sie auch eine Kopie von Ihrem GKV-Bonusheft mit einreichen.
Das hängt damit zusammen, dass Sie bei manchen Zahntarifen nur dann die volle Erstattung bei einer Zahnersatzmaßnahme bekommen, wenn alle Zahnarztbesuche in den letzten fünf oder zehn Jahren regelmäßig in Ihr GKV-Bonusheft eingetragen wurden.

Zahnarzt-Rechnung

Schicken Sie die Originalrechnung direkt zu Ihrem Versicherer. Vermerken Sie bitte auf der Rechnung immer Ihre Versicherungsscheinnummer. Diese finden Sie in Ihrer Versicherungspolice.
Einige Versicherer bieten auch Apps für Rechnungen an. Sie können die App herunterladen, Ihre Rechnung fotografieren und direkt an den Versicherer senden.