Zahnzusatzversicherung kündigen
Bei der Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung müssen Sie immer die Mindestvertragslaufzeit beachten. Die meisten Versicherer sehen eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Sind Sie aktuell bei Ihrem Zahnarzt in Behandlung oder ist eine solche schon fest geplant, sollten Sie Ihren Vertrag auf keinen Fall kündigen und erst das Ende der Behandlung abwarten.
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie einen passenden neuen Zahntarif für sich finden.
Ordentliche Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung
Die ordentliche Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung muss drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Bei den meisten Versicherern ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.
Einige Versicherer akzeptieren eine Kündigung per E-Mail oder Fax nicht als schriftliche Kündigung. Ihre Kündigung sollten Sie daher immer per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer schicken. Nur dann haben Sie als Kunde den Nachweis, dass Ihre Kündigung dem Versicherer rechtzeitig zugestellt wurde.
Außerordentliche Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung
Wenn Ihre Zahnzusatzversicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sobald Sie der Versicherer über die geplante Beitragserhöhung informiert hat, haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
Kündigungsvordruck zum Download
Hier können Sie sich einen Kündigungsvordruck herunterladen. Die beschreibbaren Felder bitte vollständig ergänzen, unterschreiben und dann per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer schicken.