Für Zahnbehandlung

Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlung

Die GKV übernimmt nur einen Teil der Kosten für Zahnbehandlung. Mit einer Zahnzusatzversicherung nur für Zahnbehandlung können Sie diese Mehrkosten versichern. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:

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Regelmäßige Prophylaxe, bestehend aus zwei Mal Zähneputzen pro Tag (mindestens zwei Minuten) und zwei Mal professionelle Zahnreinigung im Jahr, ist die beste Vorbeugung gegen Karies und Parodontitis. Mit der eigenen Zahnbürste erreichen Sie nur 70 Prozent der Zahnoberfläche von Ihren Zähnen. Eine professionelle Zahnreinigung kostet zwischen 60 und über 200 Euro pro Behandlung.

Im sichtbaren Frontzahnbereich übernehmen Kassen die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen (Einschichttechnik). Dazu zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers. Im Seitenzahnbereich werden die Kosten für Amalgamfüllungen erstattet. Kompositfüllungen sind zahnfarbene Füllungsmaterialien, die bei Defekten im Front- und Seitenzahnbereich mit der Dentinadhäsivtechnik verklebt werden. Sie bestehen aus Kunstharz und einem Kunststoff, in den winzige Partikel aus Glas und Keramik eingebracht sind. Hier können Kosten von über 200 Euro anfallen.

Die GKV übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung wenn:

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
  • die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird,
  • die Behandlung hilft, einen schon vorhandenen, funktionstüchtigen Zahnersatz zu erhalten.

Ist es nicht möglich, den entzündeten Zahn zu erhalten, muss er gezogen werden. Die GKV übernimmt dann keine weiteren Kosten für den Zahnerhalt.

Eine  Wurzelbehandlung unter dem OP-Mikroskop für einen dreiwurzeligen Zahn dauert oft 2-3 Stunden und länger. Der Kostenaufwand beläuft sich dann auf 500 bis 1000 Euro.

Die Behandlung im Rahmen der GKV hat vor allem ein Ziel: akute Entzündungen zum Abklingen zu bringen und ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die halbjährliche allgemeine Kontrolluntersuchung, die Zahnsteinentfernung einmal im Jahr und die spezielle Untersuchung auf Parodontitis (PSI-Status) alle zwei Jahre. Außerdem übernehmen sie die Behandlung der Entzündung unter der Voraussetzung, dass Ihr Gebiss frei von Zahnstein und anderen Reizfaktoren ist. Die Kostenübernahme muss zuvor bei der Krankenkasse beantragt worden sein.

Die folgenden Leistungen müssen Sie selbst bezahlen:

  • die regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR), die der Verhütung von Entzündungen und der Nachsorge von Parodontalbehandlungen dient,
  • Labortests, mit denen die Keime genau bestimmt werden können, die für die Entzündung verantwortlich sind,
  • die örtliche Anwendung von Antibiotika direkt in den Zahnfleischtaschen,
  • die Versorgung von Entzündungen an Zahnfleisch und Kieferknochen, die mit Implantaten im Zusammenhang stehen,
  • Verfahren, die der Wiederherstellung von verloren gegangenem Gewebe und Knochen dienen (Regeneration, Rekonstruktion).

Neben der Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) und der Vollnarkose gibt es in der modernen Zahnmedizin auch noch weitere Methoden zur Schmerzausschaltung:

  • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose

Diese Behandlungen werden im Normalfall nicht von der GKV übernommen. Die Kosten für den Dämmerschlaf reichen von 20 Euro bis über 100 Euro pro angefangene halbe Stunde.