Aktuelles

Krankenversicherungs-Wechsel

Falle beim Wechsel der Krankenversicherung

Wenn Sie von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, riskieren Sie möglicherweise eine zweijährige Lücke bei der Pflegeversicherung. Das kann Sie teuer zu stehen kommen.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die private Krankenversicherung wird im Alter teuer. Wer kann, wechselt zur gesetzlichen Versicherung. Ein Weg ist die Familienversicherung des (Ehe-)Partners.
  2. Doch die gesetzliche Pflegeversicherung, in die Versicherungsnehmer dann auch wechseln, zahlt in den ersten zwei Jahren nicht.
  3. Verbraucher sollten daher die private Pflegeversicherung zwei Jahre lang weiter laufen lassen. So vermeiden sie das Risiko, bei Pflegebedürftigkeit in dieser Zeit keine Leistungen zu erhalten.

Bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung besteht laut Bundessozialgericht erst nach zwei Jahren Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Versicherung ein Anspruch auf Pflegegeld.

Der Grund: Mit dem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln Sie auch automatisch von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung. Die jedoch verlangt eine zweijährige Wartezeit, das heißt in dieser Zeit erhalten Sie noch keine Leistungen.

Die Lösung: Kündigen Sie nur die private Kranken , nicht aber die private Pflegeversicherung, wenn Sie in die gesetzliche Familienversicherung wechseln. Zahlen Sie die Beiträge für die private Pflegeversicherung zunächst zwei Jahre lang weiter – bis Ihnen auch die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen gewährt.

Ohne Versicherungsschutz kann es teuer werden. Wenn ausgerechnet in der zweijährigen Übergangszeit Pflege notwendig wird, müssen Sie dafür selbst aufkommen. Beim höchsten Pflegegrad 5 wäre das für die Dauer von zwei Jahren immerhin eine Summe von 50.000 Euro. Für die Weiterführung der privaten Pflegeversicherung fallen nach unseren Berechnungen im selben Zeitraum dagegen in den meisten Fällen weit weniger als 2.700 Euro an.

Fall vor Gericht

Vor einem halben Jahr befasste sich das Bundessozialgericht mit dem Fall einer Witwe, die die gesetzliche Pflegeversicherung auf Zahlung von Pflegegeld für ihren verstorbenen Mann verklagt hatte. Ihr Ehepartner war zuvor lange in einer privaten Krankenversicherung und – nachdem der Pflegefall eingetreten war – einkommenslos geworden. Ohne Einkommen konnte er in die kostenlose Familienversicherung seiner gesetzlich krankenversicherten Ehefrau aufgenommen werden. Er kündigte also seine private Kranken- und Pflegeversicherung und wechselte.

Die gesetzliche Pflegeversicherung verweigerte jedoch zwei Jahre lang sämtliche Leistungen und berief sich darauf, dass der Betroffene noch nicht die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung erfüllt habe. Der Mann hatte Pflegestufe III, dadurch wurden die zwei Jahre für das Ehepaar enorm teuer. Erst nach Ablauf der zweijährigen Frist gab es auch Leistungen der Pflegeversicherung.

Der Mann verstarb dann bald und seine Witwe verklagte die gesetzliche Pflegeversicherung auf Zahlung. In der ersten Instanz gewann sie, vor dem Landessozialgericht verlor sie. Am Ende urteilte das Bundessozialgericht (BSG), dass bei einer solchen Konstellation – Wechsel über die Familienversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung bei gleichzeitiger Kündigung der privaten Pflegeversicherung – die gesetzliche Pflegeversicherung erst nach zwei Jahren Vorversicherungszeit leisten muss und erst dann ein Anspruch auf Pflegegeld besteht (Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. November 2017, Az. B 3 P 5/16 R).

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg 30.05.2018

Wenn die Zähne das Gehör stressen

Schöne und gesunde Zähne sind nicht nur ein attraktiver Anblick, sie sind auch wichtig für einen fitten und einwandfrei funktionierenden Organismus. So können Entzündungen im Kieferbereich langfristig zu Herzentzündungen führen oder Fehlstellungen der Zähne beispielsweise schmerzhafte Beschwerden in der Wirbelsäule hervorrufen beziehungsweise Migräne auslösen.

Weniger bekannt ist, dass Zahnprobleme immer wieder auch auf die Ohren schlagen. Die Diagnose lautet dann: Tinnitus – mit den typischen quälenden Klingelgeräuschen im Gehörgang. Obwohl diese Missklänge aus dem Ohreninneren in vielen Fällen stressbedingt entstehen, spielt der Kieferbereich bei der Entwicklung dieser nervigen Pfeiftöne ebenfalls eine entscheidende Rolle. Denn im Körper sind alle Systeme eng miteinander vernetzt. Und gerade das Mittelohr liegt in direkter Nachbarschaft – nur durch eine dünne Knochenlamelle getrennt – zum Kiefergelenk.

Insofern ist die Aufhängung des Kauapparates in besonders vielfältiger Weise durch Muskelfasern, Bänder, Blutgefäße und Nervenstränge mit dem Mittelohr-Komplex verbunden.

Führen nun zum Beispiel eine schlecht sitzende Zahnprothese, fehlender Zahnersatz, Zahnlücken der beeinträchtigte Zähne zu einer Fehlstellung zwischen Unter- und Oberkiefer, geraten in dieser Zone verlaufende Blutgefäße und Nerven ziemlich unter Druck. Die mögliche Folge dieser, Gewebe-Irritation“ ist dann ein Tinnitus.

Verursacht werden kann das Problem aber genauso durch nächtliches Zähneknirschen. Die überanspruchten Kiefergelenke samt der Muskulatur leiten dann die Belastung an die Ohren weiter. Die feinen, sensorischen Haarzellen im Hörorgan ähnlich stark geschädigt werden wie durch einen Hörsturz oder dauerhafte, starke Beschallung.

Genauso kommt es immer wieder vor, dass fehlerhafte Zahnbehandlungen zum Initialzünder für die unerwünschten und lästigen Geräuscheindrücke werden. So können sich im Kiefer zum Beispiel durch nicht korrekt eingesetzte Titan-Implantate, Wurzelbehandlungen und Amalgam-Füllungen toxische Substanzen anreichern, die gleichzeitig die Stoffwechsel- und Innenohr-Funktionen erheblich einschränken.

Um den Tinnitus nachhaltig auf den Grund gehen zu können, ist deshalb ein ganzheitlicher Blick, der die Wechselwirkung von Zähnen und Organismus genau beleuchtet, notwendig. Erster Ansprechpartner sollte zunächst der Hals-Nasen-Ohr-Arzt sein, um eine Erkrankung des Hörvermögens selbst auszuschließen. Ein Orthopäde kann dann feststellen, ob etwa eine funktionale Störung der Halswirbelsäule für den Tinnitus verantwortlich ist. Und schließlich braucht es – wenn andere Befunde ausgeschlossen werden konnten – die Untersuchung eines auf Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie spezialisierten Zahnarztes.

Hier muss herausgefunden werden, ob eventuell ein Fehlbiss besteht, ob frühere Zahnbehandlungen im zeitlichen Zusammenhang mit den Ohrgeräuschen stehen oder ob chronisches Zähneknirschen negativen Einfluss auf die gesamte Kiefer-Ohr-Zone hat.

Eine verbreitete zahnmedizinische Hilfe ist in solchen Fällen eine spezielle Kiefer-Aufbiss-Schiene aus Kunststoff. Über mehrere Wochen getragen soll sie die Gelenke am Ohr entlasten und die Bissführung regulieren und korrigieren. Außerdem empfehlen Tinnitus-Experten zusätzliche Anwendungen wie Physiotherapie, Akupunktur oder Entspannungstechniken. Denn sowohl beim Kauapparat als auch beim Gehör gilt Stress als erheblicher Verstärkungsfaktor des Krankheitsbildes.

Quelle: Lebenslust Magazin 2017

Kostenübersicht

Ein schönes Lächeln kostet

7 Prozent der Deutschen haben sich schon einmal für eine Zahnbehandlung verschuldet.

Die Festzuschüsse der GKV decken 50 Prozent der Kosten ab – für die Regelversorgung. Die Differenz zahlt der Patient. Sie wird noch größer, wenn es ein ästhetisches Füllmaterial oder eine Keramikbrücke sein soll. Oder wenn nur noch eine Wurzelbehandlung einen von Karies befallenen Zahn retten kann. Den Zahn zu ziehen ist die einzige kostenfreie Alternative. Unter dem Strich braucht es nur ein paar Löcher oder einen maroden Zahn, und der Privatanteil an den Behandlungskosten schnellt in den vierstelligen Bereich. Mit jeder Eigenbeteiligung spielt sich im Kopf vieler Patienten dann eine Art persönliche Priorisierungsdebatte ab: Wurzelbehandlung oder Waschmaschine? Keramikbrücke oder Urlaub? Kunststofffüllungen und dann vier Wochen lang Nudeln essen?

Zahnerhalt und Zahnersatz konkurrieren mit anderen Ausgaben: 58,4 Prozent der Deutschen würden größere Anschaffungen wie einen Autokauf oder eine Reise zurückstellen, um das Geld für eine Behandlung aufzubringen. Mit anderen Worten jeder Zweite täte es nicht.

Die Teilprivatisierung der Zahnmedizin verlangt von Patienten ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Eine gründliche und regelmäßige Zahnpflege ist unerlässlich geworden. Denn im schlimmsten Fall drohen nicht nur hohe Kosten oder Zahnverlust – sondern schwere Folgeerkrankungen. (Ausufernde Infektion – Parodontitis – Entzündungen im Mund belasten den gesamten Organismus)

Quelle: Apotheken Umschau 10/2017

Lächelndes Kind mit Zahnlücke

Zuzahlungen in der GKV

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören Selbst- und Zuzahlungen für einzelne Gesundheitsleistungen inzwischen zum Alltag. Verlässliche Statistiken darüber, wofür und in welcher Höhe GKV-Versicherte selbst zahlen, gibt es jedoch nicht. In der diesjährigen Continentale-Studie 2017 wurden diese Aspekte erfragt.

Ein Ergebnis: 90 Prozent haben in den vergangenen zwölf Monaten Leistungen für ihre Gesundheit aus eigener Tasche bezahlt – am häufigsten in der Apotheke (75 Prozent) und beim Zahnarzt (59 Prozent).

So kommen pro Person 448 Euro im Jahr zusammen, die sie zusätzlich zum regulären GKV-Beitrag für die eigene Gesundheit zahlen muss. Das sind 104 Euro mehr als vor fünf Jahren, als diese Frage in der Continentale-Studie 2012 zum ersten Mal gestellt wurde. In diesem Zeitraum sind die Selbst- und Zuzahlungen also um 30 Prozent gestiegen und bedeuten deutliche finanzielle Mehrbelastungen. Am meisten zahlen Befragte ab 60 Jahren mit durchschnittlich 577 Euro. In allen Beträgen sind Ausgaben für kieferorthopädische Behandlungen sowie für Brillen und Sehhilfen nicht berücksichtigt.

Im Detail: Drei Viertel der GKV-Versicherten geben an, dass sie dort Leistungen teilweise oder komplett selbst bezahlt haben. 59 Prozent haben beim Zahnarzt, 45 Prozent für Brillen und Sehhilfen und ein Drittel für Physiotherapie, Massagen oder ähnliche Behandlungen die Kosten (teils) selbst getragen. Zuzahlungen etwa für Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen leisteten zudem 30 Prozent beim Haus- oder Facharzt, 23 Prozent im Krankenhaus, 15 Prozent für Kieferorthopädie und 12 Prozent für Heilpraktiker oder Naturheilkunde.

Quelle: Studie Continentale 2017

Lächelnde Frau

Karies oder Parodontose

Neben Karies ist die Parodontitis die zweite große Gefahr im Mundraum.

Der Zahnärztereport 2017 der Barmer-GEK brauchte dazu folgende Ergebnisse heraus:
In der Altersgruppe der 35- bis 44-Jährigen sind 43 Prozent von einer leichten Form betroffen, und acht Prozent leiden unter einer schweren Form von Parodontitis.

Bei den 65- bis 74-Jährigen leiden rund 45 Prozent an einer leichten und rund 20 Prozent an einer schweren Form der Erkrankung.

Parodontitis ist der häufigste Grund warum über 40-Jährige ihre Zähne verlieren.

Ursache für Parodontitis sind in 90% der Fälle schlecht geputzte Zähne. Weitere Auslöser können genetische Veranlagung und die Einnahme von Antibiotika über einen längeren Zeitraum sein. Rauchen, wenig Schlaf, privater oder beruflicher Stress können das Immunsystem angreifen. Der Körper schafft es dann nicht mehr die Bakterien abzuwehren.

Die GKV übernimmt die Kosten für gewöhnlich nur, wenn eine Zahnfleischtaschentiefe von 3,5 mm oder mehr besteht. Die Messung erfolgt nach dem PSI-Index (Parodontaler Screening Index). Dieser wird von den Kassen alle zwei Jahre bezahlt.