Es gibt auch Tarife, die leisten nur für die Unterkunft im Krankenhaus (Ein- oder Zwei-Bettzimmer).
Für eine Chefarztbehandlung wird dabei keine Leistung erbracht. Die Tarife sind auch ohne Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss.
Es muss dabei folgender Hinweis beachtet werden: Es besteht kein Leistungsanspruch für einen Versicherungsfall, der vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Arzt in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung in Erwägung gezogen hat.