Hörgeräteversicherung

Wenn Ihr Hörvermögen eingeschränkt ist oder nachlässt, benötigen Sie meist ein Hörgerät. Ein einfaches Modell bekommen Sie von der GKV: Sie erstattet normalerweise einen Festbetrag, der für ein einfaches Kassengerät ausreicht. Entscheiden Sie sich aus Komfortgründen für ein teureres Hörgerät mit diskreter Bauform, angenehmer Klangfarbe oder Fernbedienung - tragen Sie die Mehrkosten für das gewählte Hörsystem selbst. Auch die daraus entstehenden Mehr- und Folgekosten für Reparatur- und Wartungsleistungen, müssen Sie selber bezahlen. Mit einer Hörgeräteversicherung können Sie die Mehrkosten decken oder begrenzen.