Wenn Sie einen Leistungsantrag für Ihre Berufsunfähigkeitsrente stellen, beginnt der Versicherer mit seiner umfangreichen Leistungsprüfung.
Zuerst wird geprüft, ob Sie im Antrag eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gemacht haben. Haben Sie bei Abschluss vollständige und richtige Angaben zu den Gesundheitsfragen und Ihrer beruflichen Tätigkeit gemacht. Dann wird u.a. geprüft, wie Ihre berufliche Tätigkeit in gesunden Tagen aussah, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgetreten sind, und wie sich diese auf Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auswirken.
Meistens können die Leistungsprüfer anhand der Aktenlage (Auskünfte des Versicherten, der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Rentenversicherung) entscheiden. Es kann aber auch sein, dass dem Versicherer die Unterlagen nicht ausreichen. Dann werden Sie zu einem Gutachter geschickt.
Wir unterstützen Sie beim Leistungsfall.