Häufige Fragen Zahnzusatz

Seit dem 01.01.2005 wird von der GKV für Zahnersatz nur noch ein befundbezogener Festzuschuss von 50% bis 65% der Regelversorgung übernommen. Die Regelleistung (Kassenleistung) muss ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein (z.B. eine Nicht-Edel-Metall-Krone). Wenn Sie aber aus ästhetischen Gründen eine über die Regelversorgung hinausgehende gleichartige Versorgung (z.B. eine keramisch vollverblendete Krone) oder eine von der Regelversorgung abweichende andersartige Versorgung (z.B. Implantat statt einer Krone) wünschen, entstehen teils hohe Restkosten. Mit einer passenden Zahnzusatzversicherung können Sie diese Kosten senken.

Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie versichert haben möchten. Es gibt Zahntarife, die leisten nur für Zahnersatz oder nur für eine Zahnbehandlung. Eine moderne Zahnzusatzversicherung kann aber auch eine Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und für professionelle Zahnreinigung (PZR) beinhalten.

Mit unserem Zahnzusatz Online Rechner filtern Sie einfach die Leistungsmerkmale heraus, die Ihnen wichtig sind.

1. Schritt

Bevor Sie sich einen passenden Tarif raussuchen, müssen Sie bitte im Vorfeld klären wie Ihr aktueller Zahnstatus aussieht:

  • Sind Sie aktuell in einer Zahnbehandlung oder ist eine solche angeraten?
  • Wurde bei Ihnen in den letzten 3 Jahren eine Parodontitis behandelt?
  • Wie viele Zähne fehlen, die nicht ersetzt wurden (keine Weisheitszähne)?
  • Wie viele Zähne sind durch eine Prothese ersetzt?
  • Wie viele Zähne sind durch Kronen oder Implantate ersetzt?
  • Bestehen Brücken?
  • Besteht Zahnersatz der 10 Jahre oder älter ist?

Sie können dazu unsere zahnärztliche Bescheinigung verwenden und diese von Ihrem Zahnarzt ausfüllen lassen.

2. Schritt

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfehlen wir Ihnen, sich unsere Zahn-Checklisten genau anzusehen und auszufüllen. Vertrauen Sie nicht auf Testberichte, sondern entscheiden Sie selbst welchen Versicherungsschutz Sie überhaupt absichern möchten.

Mit unserer Checkliste erhalten Sie einen Überblick welches Leistungsspektrum eine moderne Zahnzusatzversicherung abdecken kann.

Wir werten gerne Ihre ausgefüllte Checkliste und ggfs. die Zahnärztliche Bescheinigung aus und suchen mit Ihnen gemeinsam den passenden Zahntarif.

3. Schritt

In unseren Zahnzusatzversicherung Online Rechner können Sie viele Zahntarife miteinander vergleichen. Wir haben die Versicherer auch zu Leistungsmerkmalen befragt, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Sie gehören zur aktuellen Regulierungspraxis der Versicherer.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach an:

02365 / 202890

Oder per Email-Formular

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie meistens Gesundheitsfragen beantworten. Dabei müssen Sie angeben, ob Zähne fehlen oder bereits durch Zahnersatz z.B. ein Implantat, eine Krone oder eine Brücke ersetzt wurden.

Außerdem fragen viele Versicherer, ob Sie aktuell bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden in Behandlung sind oder eine Zahnersatzmaßnahme geplant ist. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen müssen nicht angegeben werden.

Es gibt auch Zahntarife ohne Gesundheitsprüfung, bei denen müssen Sie keine Fragen beantworten.

Achtung
Wenn Sie nicht genau wissen, wie viele Zähne Ihnen fehlen oder wie viele Kronen Sie haben, kontaktieren Sie Ihren Zahnarzt. Nehmen Sie einfach unsere zahnärztliche Bescheinigung. Da stehen alle relevanten Fragen drin. 

Fehlende Zähne können bei einigen Zahntarifen mitversichert werden. Dafür wird entweder ein zusätzlicher Beitragszuschlag pro fehlenden Zahn erhoben oder eine geänderte Zahnstaffel vereinbart.

Achtung
Bei verschiedenen Anbietern zählen auch Teil- und Vollprothesen als fehlende Zähne. 

In der Regel erhalten Sie erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten nach Versicherungsbeginn eine Erstattung. Für Behandlungen in der Wartezeit oder Behandlungen, die in der Wartezeit beginnen, besteht dann kein Leistungsanspruch.

Einige Anbieter verzichten auf eine Wartezeit (z.B. für eine professionelle Zahnreinigung). In unserem Online Rechner können Sie diese Anbieter herausfiltern.

Achtung
Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten waren, sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Beachten Sie bitte auch die Höhe der Zahnstaffeln bzw. Summenbegrenzungen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss. 

Eine Zahnstaffel bzw. Summenbegrenzung gibt an, welchen Erstattungsbetrag Sie in den ersten Jahren nach dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung maximal pro Jahr abgerechnet bekommen. Bei vielen Zahntarifen haben Sie unterschiedliche Zahnstaffeln für Zahnersatz, Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen) und Kieferorthopädie. Eine Summenbegrenzung für Zahnersatz geht meistens über 4 Jahre und bei Zahnbehandlung über 2 Jahre.

Rechnungsbetrag inklusive GKV-Leistung
Eine Zahnzusatzversicherung leistet einen festen Prozentsatz der Zahnarztkosten (zum Beispiel 90 Prozent). Bei diesem Betrag wird dann die Erstattung der GKV mit reingerechnet. Die Erstattung beträgt dann maximal 90 Prozent.

Rechnungsbetrag zuzüglich GKV-Leistung
Eine Zahnzusatzversicherung leistet einen festen Prozentsatz der Zahnarztkosten (zum Beispiel 90 Prozent). Die Erstattung der GKV wird dann dazu gerechnet. So können Sie auf eine Erstattung von 100% kommen.

Verdoppelung vom Festzuschuss
Eine Zahnzusatzversicherung verdoppelt den Festzuschuss der GKV. Die Zahnarztrechnung zählt hierbei nicht.

Achtung
Bei dieser Erstattungsvariante müssen Sie (zum Beispiel bei einem Implantat) noch einen hohen Eigenanteil bezahlen. 

Bei einer Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung werden Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen werden dazu verwendet, Beitragssteigerungen im Alter für Sie abzumildern oder ganz zu verhindern.

Sie bezahlen zum Risikobeitrag auch die Alterungsrückstellung mit Ihrer Prämie. Je nach Eintrittsalter kann der Beitrag dadurch etwas teurer sein als bei Zahntarifen, die ohne eine Alterungsrückstellung kalkuliert wurden. Die Alterungsrückstellungen werden nicht auf einen neuen Versicherer übertragen.

Bei einer Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadensversicherung werden keine Rückstellungen für das Alter gebildet. Hier steigen die Beiträge je nach gewähltem Tarif mit zunehmendem Alter jährlich oder alle fünf bis zehn Jahre.

Achtung
Schauen Sie sich bei Zahntarifen ohne Alterungsrückstellung unbedingt auch die Beiträge im Alter an. 

Durch den medizinischen Fortschritt kann es in Zukunft bei beiden Varianten zu Beitragserhöhungen kommen. Eine Beitragsgarantie gibt es nicht.