A
Aktuar
Ein versicherungsmathematisch ausgebildeter Sachverständiger.
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung ausüben kann. Die Arbeitsunfähigkeit ist maßgeblich für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Nachgewiesen wird die Arbeitsunfähigkeit durch eine vom Vertragsarzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“).
Arglistige Verletzung der Anzeigepflicht
Bedeutet, dass der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person den Versicherer vorsätzlich täuschen. Sie beabsichtigen damit, dass der Versicherer sich irrt und deshalb möglicherweise eine andere Entscheidung über den Vertragsabschluss treffen, als ohne die Täuschung.
Arztanordnungsklausel
Für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeitsleistung ist grundsätzlich die Befolgung ärztlicher Anordnungen erforderlich.
Die meisten Versicherer schränken jedoch die Arztanordnungsklausel in ihren Versicherungsbedingungen ein. So zum Beispiel der Verzicht angeratene operative Behandlungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Die versicherte Person ist aber verpflichtet, geeignete Hilfsmittel (z. B. Seh- und Hörhilfen, Stützstrümpfe) zu verwenden und zumutbare Heilbehandlungen vornehmen zu lassen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind.
Arztwahl, freie
Wenn Berufsunfähigkeitsleistungen beantragt werden, richtet sich die Leistungsentscheidung grundsätzlich nach den ärztlichen Unterlagen, die Sie dem Versicherer einreichen und den Berichten der Sie behandelnden Ärzte. Der Versicherer kann jedoch auf seine Kosten auch zusätzliche Gutachter und Ärzte beauftragen.
Ausbildung
Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder Laufbahnausbildung für Beamte.
B
Beitragsbefreiung
Mit Beginn der Versicherungsperiode, die auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit folgt, entfällt für die Zeit der Berufsunfähigkeit die Verpflichtung, weiter Beiträge zu zahlen
Beitragsverrechnung / Beitragsabzug
Die Überschussverwendung vom Versicherer kann dazu verwendet werden den Beitrag zu reduzieren. Dann haben Sie einen Bruttobeitrag und einen Nettobeitrag. Der Nettobeitrag ist dann der zu zahlende Beitrag. Achten Sie darauf, dass der Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeitrag nicht zu groß ist. Senkt der Versicherer die Überschüsse müssen höhere Beiträge bezahlt werden.
Beitragszahlungsdauer
Der Zeitraum, in dem Sie die Pflicht haben, Beiträge zu zahlen.
Begünstigter / Bezugsrecht
Eine Person, für die Sie im Vertrag vorgesehen haben, die Leistungen im Versicherungsfall zu erhalten. Das können Sie selbst oder eine andere Person sein. Im Gesetz nennt man den Begünstigen „Bezugsberechtigten“.
Berufsgruppe
Für die Berufsgruppeneinstufung sind neben der Angabe zur ausgeübten Tätigkeit (je nach Versicherer unterschiedlich) weitere Fragen verpflichtend zu beantworten. Angaben zu folgenden Themenbereichen werden dabei abgefragt:
- Berufsstand
- Höchster Bildungsabschluss
- Höchste Berufsausbildung
- Anteil der Bürotätigkeit
- Leitungsfunktion
- Nikotinkonsum
Berufsunfähigkeit
Bei einem sehr guten Bedingungswerk lautet die Definition dazu: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit konkret ausübt (konkrete Verweisung), die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Auf eine abstrakte Verweisung verzichten wir.
Berufswechsel
Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ist der aktuell ausgeübte Beruf maßgebend für die individuelle Risikoeinstufung. Eine Veränderung des Berufs während der Laufzeit des Versicherungsvertrags muss bei den meisten Versicherern nicht angezeigt werden.
Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen des sonstigen Vermögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen werden. Im Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung wird Kapital angesammelt, deshalb erfolgt hier eine Beteiligung an den Bewertungsreserven.
D
Deckungskapital
Es berechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen
a) den zukünftig vom Versicherer zu erbringenden Versicherungsleistungen sowie den aufzuwendenden Kosten und
b) den zukünftig von Ihnen zu zahlenden Beiträgen für diesen Vertrag. Diesen Betrag berechnet der Versicherer für jedes Jahr. Die zukünftigen Verpflichtungen, Kosten und Beiträge berechnet der Versicherer wie folgt: Nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation.
Deckungsrückstellung
Eine Deckungsrückstellung bildet der Versicherer, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können.
Dienstunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeit ist definiert in § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz und § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz. Ein Beamter auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Dynamik
a) Vor Eintritt des Leistungsfalls
Bei Antragsstellung kann eine Beitragsdynamik zwischen 3,0 % bis 10,0 % (je nach Versicherer unterschiedlich) vereinbart werden. Die garantierte Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich dadurch jährlich um den vereinbarten Prozentsatz - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Dynamisierung endet, sobald erstmals die für die Berufsgruppe zulässige Dynamikhöchstgrenze überschritten wurde (je nach Versicherer unterschiedlich).
b) Nach Eintritts des Leistungsfalls
Bei Antragsstellung kann eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall zwischen 0,5 % - 3,0 % (je nach Versicherer unterschiedlich) vereinbart werden. Dadurch erhöht sich im Leistungsfall die Rente zu Beginn jeden Versicherungsjahres um den vereinbarten Prozentsatz.
Der nachträgliche Einschluss einer garantierten Rentensteigerung ist auch nach Vertragsabschluss möglich. Hierzu ist jedoch eine erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung erforderlich.
E
Erhöhungsmöglichkeiten
Siehe Nachversicherung.
Erklärungen
Haben einen rechtlichen Charakter, zum Beispiel Anfechtungen, Kündigungen.
Erstbeitrag
Wurde der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
F
Fahrlässig
Sie handeln fahrlässig, wenn Sie die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt nicht beachten.
G
Gesundheitsfragen
Bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen sie die Gesundheitsfragen unbedingt korrekt und vollständig beantworten. Sie gefährden sonst eine möglich Leistungsauszahlung im Fall der Berufsunfähigkeit. Fordern Sie dazu die Krankenakte von Ihren Ärzten und Ihrer Krankenversicherung an.
Grob fahrlässig
Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß nicht beachten. Sie stellen schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht an. Sie beachten in der gegebenen Situation nicht, was jedem einleuchten muss.
H
Hausfrauen / Hausmänner
Die Tätigkeit von Hausfrauen bzw. Hausmännern sollte als Beruf in den Bedingungen anerkannt sein.
Hobbywechsel
Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes sind aktuell ausgeübte Sportarten und Hobbys maßgebend für die individuelle Risikoeinstufung. Eine Veränderung der ausgeübten Sportarten und Hobbys während der Laufzeit des Versicherungsvertrages muss den meisten Versicherern nicht angezeigt werden.
Höchstrichterliche Entscheidung
Ein Urteil oder ein Beschluss eines Bundesgerichts, zum Beispiel ein Urteil des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverwaltungsgerichts.
J
Juristische Person
Zum Beispiel eine Aktiengesellschaft (AG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder ein Verein.
L
Leistungsdauer
Der Zeitraum, bis zu dessen Ende der Versicherer seine Leistung längstens erbringt.
M
Mitwirkungspflichten
Bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit ist der Versicherer auf das Mitwirken von Ihnen, der versicherten Person und dem Anspruchsteller angewiesen. Sie haben z. B. die Pflicht, die vom Versicherer für die Leistungsprüfung benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
N
Nachprüfung
Der Versicherer hat das Recht, Auskünfte anzufordern, um die bestehende Berufsunfähigkeit nachzuprüfen. Er kann jederzeit sachdienliche Auskünfte einholen und einmal jährlich eine ärztliche Untersuchung durch von uns beauftragte Ärzte verlangen.
Nachversicherung
Nachversicherungsgarantie (Ereignisabhängig)
Während der Vertragslaufzeit haben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen (ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie).
Die Option besteht zum Beispiel bei folgenden Ereignissen (je nach Versicherer unterschiedlich):
- Heirat bzw. Eintragung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG
- Ehescheidung bzw. Löschung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Tod des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
- Geburt oder Adoption eines Kindes
Nachversicherungsgarantie (Ereignisunabhängig)
Die versicherte BU/DU-Rente kann ohne besonderes Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden (je nach Versicherer unterschiedlich, bei manchen Bedingungen auch gar nicht mitversichert).
Natürliche Person
Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer „juristischen Person“ zum Beispiel um Kapitalgesellschaften.
P
Pflege-Option
Mit der Pflegeoption sichern Sie sich das Recht, zum Ende der Versicherungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung eine neue Pflege-Rentenversicherung für die versicherte Person abzuschließen.
Prognosezeitraum
In sehr guten Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage ist, ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Der Prognosezeitraum kann aber auch wesentlich länger ausgelegt sein (z.B. drei Jahre).
R
Rechnungsgrundlagen
Sie dienen dazu, die Beiträge und die Leistungen zu berechnen. Sie bestehen aus drei Punkten:
a) aus den Annahmen zu den Wahrscheinlichkeiten der versicherten Risiken, zum Beispiel: Wie wahrscheinlich ist es, in einem bestimmten Alter berufsunfähig zu werden?
b) den Kosten, um den Betrieb der Versicherung und die Vermittlung des Vertrags zu bezahlen und
c) dem Rechnungszins.
Rechnungszins
Der Zinssatz, mit dem der Versicherer die Beiträge und Leistungen berechnet. Er ist gesetzlich begrenzt.
Rechnungsmäßiges Alter
Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ist der Unterschied zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr. Beispiel: Geboren im Jahr 1977, Beginn des Vertrags im Jahr 2018: das rechnungsmäßige Alter ist 2018 – 1977 = 41 Jahre.
Risikoprüfung
Die Risikoprüfung wird zur individuellen Risikoeinstufung durchgeführt. Sie besteht aus der Gesundheitsprüfung und weiteren Fragen zur Einschätzung des Risikos der zu versichernden Person (z.B. Beruf, Tätigkeitsmerkmale, ausgeübte Sportarten, Hobbys und Rauchverhalten) sowie der finanziellen Angemessenheitsprüfung.
Risikozuschlag
Ein Aufschlag auf den Beitrag. Diesen verlangt der Versicherer,
a) wenn der Gesundheitszustand der versicherten Person schlechter ist als bei den Rechnungsgrundlagen angenommen
oder
b) die versicherte Person ein sonstiges risikoerhöhendes Merkmal aufweist, zum Beispiel eine gefährliche Sportart betreibt.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
Rückstellung, aus der der Versicherer die Überschüsse zuteilen. Der Versicherer führt seine Erträge zunächst der RfB zu. Zu diesem Zeitpunkt sind die Erträge noch nicht den Verträgen gutgeschrieben. Die RfB dient als Puffer, um schwankende Erträge auszugleichen. Erst wenn der Versicherer aus der RfB die Überschüsse zuteilt, gehören sie den Versicherungsnehmern.
S
Schriftliche Annahmeerklärung
Ein Schreiben vom Versicherer an Sie, mit dem der Versicherer Ihren Antrag auf Abschluss der Versicherung annimmt.
Sicherheitskapital
Das gesamte von allen Versicherungsnehmern eingebrachte und verzinste Vermögen nach Abzug der Kosten.
Sterbe- und Wahrscheinlichkeitstafeln
Die Annahmen des Versicherers über die Sterblichkeit und den Eintritt anderer Risiken, zum Beispiel Berufsunfähigkeit.
Studium
Gemeint ist ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie.
T
Tarifbeitrag
Der Beitrag für Ihren Versicherungsschutz. Der tatsächlich zu zahlende Beitrag kann sich durch Überschüsse vermindern.
Textform
Zum Beispiel eine E-Mail. Es ist keine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Treuhänder
Eine zuverlässige und vom Versicherungsunternehmen unabhängige Person mit Spezialkenntnissen. Sie prüft Sachverhalte und schlägt Entscheidungen vor.
U
Unverschuldet
Bedeutet, dass Sie weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt haben.
Unverzüglich
Bedeutet nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise so schnell wie eben möglich.
Unzumutbare Härte
Bedeutet, dass es für Sie oder dem Versicherer untragbar ist, am Vertrag weiter festzuhalten.
V
Versicherte Person
Die Person, die der Versicherer im Hinblick auf die Risiken Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und gegebenenfalls schwere Krankheiten versichert. Die versicherte Person kann jemand anderes sein als der Versicherungsnehmer.
Versicherungsdauer
Wenn innerhalb dieses Zeitraums der Versicherungsfall eintritt, erbringt der Versicherer seine Leistung.
Versicherungsfall
Es tritt ein Umstand ein, der eine vertraglich geschuldete Leistung durch den Versicherer auslöst. Zum Beispiel: Die versicherte Person wird berufsunfähig.
Versicherungsjahr / Hauptfälligkeit
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn der Versicherung und dauert dann 12 Monate. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen oder enden immer zu diesem Zeitpunkt. Beispiel: Beginn der Versicherung ist der 1.2., dann endet das Versicherungsjahr am 1.2. des folgenden Jahres. Der 1.2. wird auch Hauptfälligkeit genannt.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner. Er schließt den Vertrag ab und erhält von dem Versicherer den Versicherungsschein.
Versicherungsschein
Eine Urkunde über den geschlossenen Versicherungsvertrag. Zu Beginn des Vertrags schickt Ihnen der Versicherer den Versicherungsschein. Er enthält wichtige Daten zu Ihrer Versicherung, zum Beispiel das versicherte Risiko, den Beginn und die Dauer der Versicherung. Heben Sie Ihren Versicherungsschein gut auf.
Vertragsdauer
Das ist der Zeitraum, in dem der Vertrag besteht. Die Vertragsdauer ist etwas anderes als die Versicherungsdauer. Beide Zeiträume können aber auch übereinstimmen.
Verweisung, abstrakte
Möglichkeit, die versicherte Person, die ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, also zu verlangen, dass die versicherte Person eine andere berufliche Tätigkeit ergreift. Abstrakte Verweisung bedeutet, dass die Tätigkeit der Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entsprechen muss, es sich dabei aber nicht um eine von der versicherten Person konkret ausgeübte Tätigkeit handeln muss. Auch die Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt. Versicherungsleistungen werden in einem derartigen Fall nicht erbracht.
Verweisung, konkrete
Möglichkeit die versicherte Person, die ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Die Tätigkeit muss die versicherte Person konkret ausüben oder ausgeübt haben und ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Es werden dann keine Versicherungsleistungen erbracht.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Nicht alle Versicherer bieten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen vorläufigen Versicherungsschutz an. Das bedeutet, wenn Sie zwischen Antragsaufnahme und Antragsannahme berufsunfähig werden, haben Sie keinen Versicherungsschutz beim Versicherer. Die Höhe des vorläufigen Versicherungsschutzes bei Berufsunfähigkeit beträgt meistens 1000 Euro.
Vorsätzlich
Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ergebnis will, und
– entweder den Eintritt eines Ergebnisses für sicher hält oder
– den Eintritt eines Ergebnisses für möglich hält und ihn bewusst
in Kauf nimmt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Vor Vertragsabschluss müssen dem Versicherer alle gefahrerheblichen Umstände mitgeteilt werden, d.h. die Informationen, die für die Einschätzung des zu versichernden Risikos durch den Versicherer benötigt wird und nach denen er Sie fragt. Eine Anzeigepflichtverletzung, also eine falsche Beantwortung der Fragen, kann unter Umständen zu einem Wegfall des Versicherungsschutzes führen. Bei einer schuldlosen Anzeigepflichtverletzung verzichtet der Versicherer auf das Recht zur nachträglichen Anpassung oder Kündigung des Versicherungsvertrags.
W
Weiterführende Schulen
Schulen, die den Hauptschulabschluss, die mittlere Reife oder die Hochschulreife ermöglichen.
Weltweiter Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz besteht meistens weltweit, unabhängig davon, ob die versicherte Person sich nach Abschluss der Versicherung vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält. Im Vorfeld geplante lange Aufenthalte im außereuropäischen Ausland sind anzugeben.
Widerrechtlich
Zum Beispiel gegen Gesetze, Verordnungen oder Verträge verstoßend.
Wiedereingliederungshilfe
Endet die Leistungspflicht des Versicherers, weil die versicherte Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten eine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht, zahlen einige Versicherer einen einmaligen Betrag (z.B. in Höhe von sechs monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten). Die Leistungshöhe weicht bei den Versicherern von einander ab.