BU ohne Gesundheitsfragen

NEU: Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Sie suchen eine Berufsunfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsfragen, weil Sie aufwändige ärztliche Untersuchungen befürchten oder Bedenken wegen Ihrer Vorerkrankungen haben?

Wie lange muss man Vorerkrankungen überhaupt angeben?

Bei den Gesundheitsfragen geht es meistens nur um die letzten Jahre:

  • Für ambulant behandelte Krankheiten, Beschwerden und Arztbesuche betrachten die Anbieter die vergangenen drei Jahre.
  • Psychische Erkrankungen wie z.B. Depressionen sind für die letzten fünf bis zehn Jahre anzugeben.
  • Bei Operationen und stationären Klinikaufenthalten sind es je nach Anbieter fünf bis zehn Jahre.
  • Medikamanteneinnahme wird bis zu den letzten 36 Monate abgefragt.
Die Gesundheitsprüfung ist vollständig abgeschlossen, sobald Sie Ihren Vertrag erhalten. Erkrankungen, die nach Abschluss der Berufsunfähigkeits­versicherung eintreten, sind daher für die Versicherer ohne Belang. Sie müssen diese dann nicht mehr nachmelden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Initiative Gesundversichert e.V. und der Württembergische Lebensversicherung

Bei der IGV Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben Sie verkürzte Gesundheitsfragen:

  1. Waren Sie innerhalb der letzten 12 Monate aus gesundheitlichen Gründen länger
    als zwei Wochen zusammenhängend außerstande, Ihre berufliche bzw. schuli-
    sche oder studentische Tätigkeit auszuüben und/ oder sind Sie derzeit voll oder
    teilweise arbeitsunfähig?
  2. Kommen oder kamen bei Ihnen innerhalb der letzten 12 Monate in regelmäßigen
    Abständen (z.B. täglich, wöchentlich oder monatlich) Medikamente, z.B. Tabletten,
    Spritzen, Infusionen oder Sprays, zur Anwendung
  3. Werden Sie aktuell oder wurden Sie in den letzten 2 Jahren häufiger als 3 Mal wegen
    derselben Erkrankung oder Funktionsstörung behandelt, beraten oder untersucht?
    Dies beinhaltet auch die Verschreibung/Abholung eines Rezeptes.
  4. Wurden Sie innerhalb der letzten 3 Jahre aufgrund einer Erkrankung der Psyche in
    Folge eines Trauerfalls beraten oder behandelt (einmalige, abgeschlossene Behand-
    lung)?
  5. Werden oder wurden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre aufgrund einer der nachfolgen-
    den Erkrankungen beraten oder behandelt:
    a) Psyche (z.B. Depression, Angststörung, ADHS, chronische Schmerzstörung,
    Alkohol- oder Drogenmissbrauch; nicht anzugeben: einmalige, abgeschlossene
    Behandlung aufgrund eines Trauerfalls wie in 4.),
    b) Bewegungsapparat (z.B. an Wirbelsäule oder Gelenken),
    c) Tumor- oder Krebserkrankungen
    d) Multiple Sklerose
    Dies beinhaltet auch die Verschreibung/Abholung eines Rezeptes.
  6. Sind Sie aktuell oder wurden Sie in den letzten 10 Jahren für mehr als 3 Tage in
    einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Klinik oder einer Kur- bzw.
    Reha-Klinik stationär oder teilstationär aufgenommen oder ist eine Aufnahme
    geplant?

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Initiative Gesundversichert e.V.

https://www.initiative-gesundversichert.de/bu/