Pflegetagegeldversicherung kündigen
Bei der Kündigung Ihrer Pflegetagegeldversicherung müssen Sie immer die Mindestvertragslaufzeit beachten. Die meisten Versicherer sehen eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Sind Sie aktuell bereits ein Pflegefall oder ist ein Antrag auf Pflege gestellt, sollten Sie Ihren Vertrag auf keinen Fall kündigen.
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie einen passenden neuen Pflegetagegeldtarif für sich finden.
Ordentliche Kündigung Ihrer Pflegetagegeld-Versicherung
Die ordentliche Kündigung Ihrer Pflegetagegeldversicherung muss drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Bei den meisten Versicherern ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.
Einige Versicherer akzeptieren eine Kündigung per E-Mail oder Fax nicht als schriftliche Kündigung. Ihre Kündigung sollten Sie daher immer per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer schicken. Nur dann haben Sie als Kunde den Nachweis, dass Ihre Kündigung dem Versicherer rechtzeitig zugestellt wurde.
Außerordentliche Kündigung Ihrer Pflegetagegeld-Zusatzversicherung
Wenn Ihre Pflegetagegeldversicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sobald Sie der Versicherer über die geplante Beitragserhöhung informiert hat, haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Vorher sollten Sie sich dazu aber beraten lassen.
Kündigungsvordruck zum Download
Hier können Sie sich einen Kündigungsvordruck herunterladen. Die beschreibbaren Felder bitte vollständig ergänzen, unterschreiben und dann per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer schicken.