Was ist Ihre berufliche Situation?
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Hausfrau/-mann

Warum benötige ich eine Arbeitskraftabsicherung?

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen!

Seit 2001 gibt es für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es wird nur noch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente

  • Wer weniger als drei Stunden arbeiten kann, bekommt die volle Rente (ca. 38% von Ihrem Bruttolohn)
  • Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Rente (ca. 19% von Ihrem Bruttolohn)

Der Rentenanspruch ist nicht abhängig von Ausbildung oder ausgeübtem Beruf. Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens ist die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer unabhängig von der Arbeitsmarktlage noch mindestens 6 Stunden täglich tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert.

Wie sehen die Ansprüche bei Berufsanfängern, Azubis, Studenten oder Hausfrauen (-männer) aus?

Um eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit zu bekommen, müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre angehört haben. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen.

Wie sehen die Ansprüche bei Selbständigen aus?

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Vor dem 01.01.1984 müssen fünf Beitragsjahre liegen
  • Ab dem 01.01.1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgängig versichert sein

Wo bekomme ich einen kostenlosen Vergleich und eine Beratung?

Ihre neue Arbeitskraftabsicherung muss zu Ihren Ansprüchen passen. Diese setzen sich aus Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, den Bedingungen der Versicherer und Ihren persönlichen Anforderungen an Ihre Arbeitskraftabsicherung zusammen. Unsere Beratung ist kostenlos für Sie, daher nutzen Sie gerne auch unsere Hotline für Ihre Fragen.

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