Rechnung einreichen bei Pflegebedürftigkeit

Leistungen beim Pflegetagegeldversicherer beantragen

Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie oder Ihre Angehörigen die notwendigen Formulare ganz einfach und schnell beim Versicherer einreichen. Der Antrag auf Pflegeleistungen dient dabei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Damit erhält der Versicherer alle wichtigen Informationen, um den Medizinischen Dienst (MDK) mit einer Untersuchung bei Ihnen zu beauftragen. Mit dem so erstellten Gutachten wird das Versicherungsunternehmen über eine bei Ihnen erkannte Pflegestufe informiert. Das ist die Voraussetzung für Leistungen aus Ihrer Pflegepflichtversicherung. Die Formulare können Ihnen auch per Post zugeschickt werden. Dazu genügt ein Anruf beim Versicherer. Der Leistungsantrag ist für die Einreichung von Rechnungen bei bereits festgestellter Pflegebedürftigkeit.

Leistungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen

Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Hier genügt die Antragstellung am Monatsende, um die gesamte Leistung für den Monat zu erhalten. Die Pflegebedürftigkeit muss schon bestanden haben.

Der Antrag ist an Ihre zuständige Pflegekasse zu richten. Die zuständige Pflegekasse ist immer bei der Krankenversicherung organisiert, bei der Sie krankenversichert sind. Das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Barmer, Techniker Kasse, Betriebskrankenkassen) und genauso für Privatversicherte.