Für Zahnersatz

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Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und Suprakonstruktionen zahlen die Kassen seit dem 01.01.2005 einen befundorientierten Festzuschuss. Dieser Erstattungsbetrag richtet sich immer nach dem konkreten Befund (zum Beispiel: fehlender Zahn im Oberkiefer).

Die Festzuschüsse decken mindestens 50 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung (Regelversorgung). Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss.

Werden mit dem Zahnarzt Mehrleistungen vereinbart, müssen diese aus eigener Tasche bezahlt werden. Typische Mehrleistungen sind zum Beispiel: Implantate, höherwertige Legierungen aus Edelmetall (Gold), Inlays, Onlays und Funktionsanalysen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung nur für Zahnersatz können Sie sich gegen die Mehrkosten absichern.

Einlagefüllungen, auch Inlays genannt, werden in einem Labor oder mittels Computertechnik direkt in der Zahnarztpraxis angefertigt und anschließend mit dem Zahn verklebt. Sie sind meistens aus Gold oder Keramik. Je nach Lage und Ausdehnung der Einlagefüllung über die Zahnhöcker hinaus spricht man dann von einem Onlay oder einem Overlay.

Die GKV stuft die Einlagefüllungen als normale Füllung ein und übernimmt deshalb nur die Kosten für eine normale Amalgamfüllung. Ein Goldinlay kostet zwischen 250 bis 450 Euro und ein Keramikinlay zwischen 350 bis 700 Euro je nach Aufwand.

Der Zahn wird nur sehr gering im Frontzahnbereich geschliffen. Mit einem Abdruck wird im Zahnlabor eine feine Keramikschale (ähnlich einem künstlichen Fingernagel) angefertigt. Das Veneer wird auf dem Zahn adhäsiv befestigt (verklebt).

Veneers eigenen sich gut bei verfärbten Zahnschmelz, beschädigten oder abgenutzten Zähnen, schiefen Zähnen, Spalten zwischen den Zähnen.

Die GKV übernimmt diese Kosten nicht. Kunststoffveneers kosten zwischen 100 bis 300 Euro und Keramikveneers zwischen 450 und 1000 Euro.

Während eine Füllung immer am oder im Zahn verankert ist, wird eine Krone wie eine schützende, stabilisierende Kappe über den vorher beschliffenen Zahnstumpf gestülpt. Kronen werden bei stark zerstörten Zähnen eingesetzt, wenn Füllungen nicht mehr sinnvoll sind. Sie bestehen aus Metall, Keramik oder aus einer Kombination beider Materialien.

Die GKV übernimmt bei einem fehlenden Zahn im Frontzahnbereich einen Festzuschuss von 430 Euro. Eine Zahnkrone kostet zwischen 700 bis 1600 Euro für eine hochwertige Vollgusskrone mit keramischer Vollverblendung.

Für eine Brücke werden die Ankerzähne abgeschliffen und mit einer Krone versorgt. An den beiden Ankerzähnen wird dann das Brückenglied zum Ersatz des fehlenden Zahnes befestigt. Die Ankerzähne müssen noch genügend stabile Zahnsubstanz aufweisen und ausreichend fest im Kieferknochen verankert sein, um die zusätzlichen Belastungen der Brücke zu verkraften.

Die Kasse bezahlt für einen fehlenden Zahn einen Festzuschuss in Höhe von 430 Euro. Material und Arbeitskosten können sich je nach Größe der Brücke auf 1000 bis 4000 Euro belaufen.

Fehlen die letzten Backenzähne in einem Kiefer, ist die Anfertigung einer Brücke nicht mehr möglich. Genauso wenn sehr viele Zähne (mehr als vier in einem Kiefer) fehlen, kommt eine Brücke aus statischen Gründen meist nicht mehr in Betracht. Dann wird ein herausnehmbarer Zahnersatz angefertigt, der an den restlichen Zähnen befestigt wird und flächenhaft auf den zahnlosen Kieferbereichen aufliegt. Im Oberkiefer bedeckt die Basis eines solchen Zahnersatzes teilweise den Gaumenbereich.

Von der Kasse erhalten Sie für einen fehlenden Zahn einen Festzuschuss in Höhe von 430 Euro. Eine Vollprothese kann mehrere tausend Euro kosten.

Implantate ersetzen die verloren gegangene Zahnwurzel und werden operativ in den Knochen von Ober- oder Unterkiefer eingesetzt. Die künstlichen Zahnwurzeln haben ein Innengewinde, in das Aufbauten für die künstliche Zahnkrone (Suprakonstruktion) eingeschraubt werden können.

Damit ein Implantat lebenslang hält, muss es rundum von Knochen in einer Dicke von mindestens einem Millimeter umgeben sein. Auch in der Höhe muss genügend Knochensubstanz vorhanden sein, so dass eine ausreichende Länge des Implantats möglich ist.

Von der Kasse erhalten Sie einen Festzuschuss in Höhe von 430 Euro. Ein Implantat kostet je nach Material und Aufwand zwischen 1700 bis 4000 Euro.

Unter einer Funktionsdiagnostik versteht man die Analyse der Kaumuskulatur, der Kiefergelenke und der Zähne samt Zahnhalteapparat. Mit Hilfe der Funktionsanalyse kann man feststellen, ob ein falscher Biss vorliegt und was für eine Fehlfunktion besteht. Sie wird auch eingesetzt damit der neue Zahnersatz richtig passt.

Eine Funktionsanalyse ist keine Kassenleistung. Die Kosten variieren je nach Schwierigkeitsgrad zwischen 80 und 200 Euro.