Für Kinder Zahnzusatz

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In 2002 hat der Gesetzgeber ein System eingeführt, welches Fehlstellungen in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) einteilt.

Liegen Grad 1 oder 2 vor, ist die Behandlung keine Kassenleistung. In den übrigen Fällen KIG 3-5 über­nimmt die GKV die Kosten für die Behandlung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr.

Zunächst zahlt die Kasse 80 Prozent der Behandlung, 20 Prozent muss der Patient beim ersten Kind (10 Prozent beim zweiten Kind) zunächst selber bezahlen. Nach bestätigtem Abschluss der Behandlung bekommt der Patient die 20 Prozent von der Krankenkasse rückerstattet.

Die Kassen übernehmen eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung. Dazu werden nur Standardverfahren gezählt, z. B. Edelstahl-Brackets mit herkömmlichen Stahlbögen. Moderne kieferorthopädische Methoden, wie innovative und unsichtbare Bracketsysteme und Bögen, erfordern eine Zuzahlung. Ihr Vorteil: Sie sind häufig schonender und schneller, verringern mögliche Beschwerden während der Gewöhnungszeit und sind unauffälliger.
Bereits bei der U7a Untersuchung (34.-36. Lebensmonat) steht die erste Kontrolle beim Zahnarzt an:

  • Ist ein früher Behandlungstermin bei vererbten Anomalien erforderlich?
  • Sind Milchzähne frühzeitig verloren gegangen und müssen entstandene Lücken für die bleibenden Zähne offen gehalten werden?
  • Ist das Wachstum für das Alter normal und müssen daraus Konsequenzen für eine eventuell anstehende kieferorthopädische Behandlung bedacht werden?
  • Liegen sogenannte „Habits“ wie zum Beispiel Daumenlutschen, Weichteildysfunktionen oder eine ausgeprägte Mundatmung vor und sollte man Maßnahmen zur Therapie einleiten?
  • Sind alle bleibenden Zähne angelegt?
Achtung
Sollte bei der U 7a eine Kieferanomalie festgestellt werden, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie nicht mehr möglich. Schließen Sie daher rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind ab.
Achten Sie beim Abschluss nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auf die enthaltenen Leistungen.

Gerade bei Zahntarifen mit Erstattung für Kieferorthopädie ist sehr wichtig, dass möglichst viele außervertragliche Leistungen (zum Beispiel: Kunststoffbrackets, Keramikbrackets und Retainer) bedingungsgemäß mitversichert sind.

Nur wenn diese Mehrleistungen in den Versicherungsbedingungen detailliert aufgelistet sind, können Sie sicher sein, dass sie in Zukunft auch bezahlt werden. Einen Vergleich mit Zahnversicherungen für Kinder, können Sie einfach und bequem mit unserem Online Rechner erstellen. Bei Fragen rufen Sie uns an.

In unserem Ratgeber (PDF siehe unten) geben wir Ihnen viele Informationen und Tipps zum Thema Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie.

Ratgeber-Zahnzusatzversicherung für KinderPDF Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Kinder (770kb)